Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (G-SIG: 13020804)
<b>Bezug:</b> Entsprechende Regelung bei der Kriegsopferversorgung im Ausland, nicht verabschiedete Ausschlußklausel im Entwurf des Bundesversorgungsgesetzes von 1950 Siehe auch G073 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausschluß von Leistungen der Kriegsopferversorgung für im Inland lebende Antragsteller bei Beteiligung an Kriegsverbrechen, Mord und Völkermord während der nationalsozialistischen Herrschaft, Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Entziehung laufender Versorgungsleistungen nach Abwägung des Vertrauensschutzes; Einfügung eines § 1a Bundesversorgungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Freiwillige Mitgliedschaft in der SS als Anlaß einer Überprüfung von Versorgungsleistungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kriegsopferrente/Versagung oder Kürzung der Kriegsopferversorgung im Inland bei Beteiligung an Kriegsverbrechen oder NS-Verbrechen * Kriegsverbrechen/Versagung oder Kürzung der Kriegsopferversorgung im Inland bei Beteiligung an Kriegsverbrechen oder NS-Verbrechen * Nationalsozialistisches Verbrechen/Versagung oder Kürzung der Kriegsopferversorgung im Inland bei Beteiligung an Kriegsverbrechen oder NS-Verbrechen * SS (Kampfverband)/Freiwillige Mitgliedschaft in der SS als Anlaß einer Überprüfung von Versorgungsleistungen