Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Umsetzung der Evaluationsergebnisse betr. Befugnisse der Nachrichtendienste des Bundes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung in den Bereichen Rechtsschutz und Kontrolle der Nachrichtendienste sowie Effektivität der Aufgabenerfüllung, erneute Verlängerung der als sinnvoll evaluierten Regelungen bis zum 10. Januar 2016, Wegfall bisher nicht verwendeter Befugnisse; erneute wissenschaftliche Evaluierung zum 10. Januar 2016; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Änderung und Einfügung einzelner §§ in 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie einzelner Artikel in 2 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Evaluierung gemäß Art. 11 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> weitgehende Vereinheitlichung der aus Auskunftsbefugnissen resultierenden Mitteilungspflichten; redaktionelle Korrekturen;<br /> Änderung § 8b Bundesverfassungsschutzgesetz sowie erneute Änderung in 2 weiteren Gesetzen