Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Erleichterung der Aufarbeitung der Geschichte des BVerfG und seiner Entscheidungen: eigenständige gesetzliche Regelung zur Einsichtnahme in die beim Bundesarchiv aufbewahrten Gerichtsakten, Einsichtnahme in allgemeine Akten nach 30 Jahren und in Entscheidungsvorschläge und Beratungsunterlagen nach 60 Jahren, Kassationsregelungen betr. Allgemeines Register und nichtveröffentlichungspflichtige Kammerentscheidungen;<br /> Änderung § 35b Bundesverfassungsgerichtsgesetz<br /> <br /> Bezug: Antrag auf BT-Drs 17/11001