Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und des Konsulargesetzes (G-SIG: 15019264)
<strong>Inhalt:</strong> Abschaffung von Sozialhilfeleistungen für Deutsche im Ausland, Aufhebung der zeitlichen Beschränkung von Hilfen in unabwendbaren Notlagen (Erkrankung, Inhaftierung u.ä.) im Konsulargesetz; Streichung § 119 Bundessozialhilfegesetz, Änderung § 5 Konsulargesetz. Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe werden um voraussichtlich 3 Mio. Euro entlastet. Auf Bundesebene ist eine geringfügige Mehrbelastung zu erwarten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sozialhilfe/Abschaffung von Sozialhilfeleistungen für Deutsche im Ausland * Deutscher Staatsangehöriger im Ausland/Abschaffung von Sozialhilfeleistungen für Deutsche im Ausland * Konsulargesetz/ Änderung § 5 Konsulargesetz betr. Hilfen im Ausland