Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 13020996)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 22 Bundessozialhilfegesetz: Erprobung der Pauschalierung der Sozialhilfe in einem zeitlich befristeten Modellvorhaben. Die Durchführung von Modellvorhaben wird sich für die Sozialhilfeträger kostenneutral auswirken. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialhilfe/Erprobung der Pauschalierung der Sozialhilfe * Modellvorhaben/Pauschalierte Sozialhilfe im Modellvorhaben