Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 12020083)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 21 Bundessozialhilfegesetz: Erhöhung des Taschengelds für Bewohner von Altenheimen auf mindestens 50 v.H. des Regelsatzes der Sozialhilfe, insbesondere zugunsten der Heimbewohner in den neuen Bundesländern. Die Länderhaushalte werden mit ca. 390 Mio DM im Jahr belastet. Für den Bund entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Taschengeld/Erhöhung für Altenheimbewohner * Altenheimbewohner/ Erhöhung des Taschengelds gem. BSHG