Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 12020081)
<b>Bezug:</b> Vergleiche den von Baden-Württemberg in der 11. WP beim Bundesrat auf Drs. 1/89 vorgelegten Gesetzesantrag (s. GESTA 11.WP I 21, Abschlußband S. 938) Siehe auch I12 und I15 <br><br><b>Inhalt:</b> Verminderung der wirtschaftlichen Anreize für Asylsuchende durch Kürzung der Regelleistungen der Sozialhilfe um 15 v.H., Gewährung der ungekürzten Hilfe in Härtefällen, gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber und De-Facto-Flüchtlinge bei nicht erlangter Arbeitserlaubnis; Änderung § 120 Bundessozialhilfegesetz. Das Gesetz führt bundesweit zu Einsparungen von rd. 140 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asyl/Kürzung der Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende * Sozialhilfe/Kürzung der Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende * Gemeinnützigkeit/Gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber und De-Facto- Flüchtlinge bei nicht erlangter Arbeitserlaubnis