Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 10020421)
<b>Inhalt:</b> Gleichbehandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus und ihrer Hinterbliebenen mit den Kriegsopfern im Sozialhilferecht durch Nichtanrechnung der Renten für Schaden an Körper, Gesundheit und Leben beim Einkommen im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes. Es entstehen Kosten von jährlich 1,8 Mio DM mit künftig sinkender Tendenz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialhilfe * Nationalsozialistisches Verbrechen * Hinterbliebenenversorgung