Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 10020358)
<b>Bezug:</b> Beschlüsse der Arbeits- u.Sozialministerkonferenz am 5.-7.9.84, Finanzministerkonferenz am 20.9.84, Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 19.10.84 Siehe auch I24 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 23 BSHG: Mehrbedarfsregelung zugunsten von Ein- und Zweipersonenhaushalten, insbesondere für Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren und für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 93,5 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialhilfe * Alter Mensch * Alleinerziehender Elternteil