Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (G-SIG: 09020205)
<b>Bezug:</b> Siehe I11(S. 393) und I12(S. 394) <br><br><b>Inhalt:</b> Milderung der Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher durch eine Limitierung der Obergrenze des Kostenbeitrags, Verdoppelung des Grundbetrags zur Errechnung der Einkommensgrenze der betroffenen Familien und Einführung besonderer Vermögensschutzregeln; Änderung der §§ 43, 81 und 88 BSHG, ggf. Wiederherstellung des durch das 2. HStruktG geänderten § 43 Abs. 2 BSHG; rückwirkendes Inkrafttreten zum 1.1.1982. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Behindertes Kind/Milderung der Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher * Behinderter/Milderung der Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher * Einkommensgrenze/Verdoppelung des Grundbetrages zur Errechnung der Einkommensgrenze bei der Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher * Haushaltsstrukturgesetz/Senkung der durch das 2. HStruktG gestiegenen Kosten für die Heimunterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher