Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
Umsetzung von Regelungen des ESM-Vertrags zur Erleichterung staatlicher Umschuldungen zur angemessenen Kostenbeteiligung des Privatsektors: Ermöglichung von Umschuldungsklauseln in den Emissionsbedingungen von Bundeswertpapieren für den Fall eines drohenden Zahlungsausfalls durch Einführung eines Leitbilds mit wesentlichen Elementen der von den Staaten der Eurozone vereinbarten Musterbestimmungen;<br /> Einfügung versch. §§ Bundesschuldenwesengesetz sowie Änderung §§ 1 und 20 Schuldverschreibungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 167/12 GESTA D068<br /> Vertragsgesetz s. GESTA XD041/XD043<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>geänderte Regelungen zur Entscheidung über die Entsperrung der teilweise gesperrten Kreditermächtigung für den Finanzmarktstabilisierungsfonds durch den Haushaltsausschuss bzw. das Gremium nach § 10a FMStFG;<br /> Änderung § 2 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2012 (2 BvE 8/11) zu Beteiligungs- und Kontrollrechten des Bundestages