Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (G-SIG: 10020574)
<b>Bezug:</b> Siehe auch L09 <br><br><b>Inhalt:</b> Planungsrechtliche Absicherung der auf nicht gemeindeeigenen Grundstücken gelegenen Kleingärten durch Verlängerung der Ablauffrist der entsprechenden Pachtverträge bis zum 31.3.1990; Änderung § 16 Abs. 3, 4 Satz 2 BKleinG. Mehraufwendungen entstehen nicht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pacht