Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (G-SIG: 10020408)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch L12 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 16 Bundeskleingartengesetz: Verlängerung der Überleitungsvorschriften für bestehende, nicht als Dauerkleingärten ausgewiesene Kleingärten auf Privatgrundstücken bis zum 31. März 1990. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bebauungsplan * Pacht