... Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (G-SIG: 12020639)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch I07 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Rückkehr zum einstufigen Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie zur einkommensabhängigen Gewährung des Erziehungsgeldes, Ablösung der verwaltungsaufwendigen Kontrolle der Antragsteller durch Mitteilungen der Krankenkassen an die Erziehungsgeldstellen über die Beendigung des Erziehungsurlaubs; Änderung der §§ 4 bis 6, 12, 16 und 39 des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Erziehungsgeld/Rückkehr zur einkommensabhängigen Gewährung des Erziehungsgeldes