Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (G-SIG: 16019013)
<strong>Bezug:</strong> Die Vorlage wurde bereits in der 15. WP eingebracht (s. GESTA 15. WP 2c-B71)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung §§ 4d und 4f Bundesdatenschutzgesetz: Freistellung kleinerer Betriebe und Unternehmen (statt wie bisher bis zu vier nunmehr bis zu neunzehn Arbeitnehmern) von der Meldepflicht und der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Rechtsvereinfachung, Gleichstellung interner und externer Datenschutzbeauftragter hinsichtlich ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten.<br /> <br /> Für die Landeshaushalte entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Datenschutzbeauftragter/Erweiterung der Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Kleinunternehmen * Kleine und mittlere Unternehmen/Erweiterung der Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Kleinunternehmen * Datenschutz/Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes