Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (G-SIG: 11020211)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B43 <br><br><b>Inhalt:</b> Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in geheimer Wahl durch den Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit; vor der Wahl öffentliche Anhörung im Innenausschuß des Bundestages; Einrichtung der Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz als oberste Bundesbehörde sowie eines eigenen Etats im Bundeshaushalt; Änderung der §§ 17 und 18 des Bundesdatenschutzgesetzes. Es entstehen Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbeauftragter für den Datenschutz/Wahl durch den Bundestag * Öffentliche Anhörung/Anhörung der Bewerber für das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten im Innenausschuß des Bundestages * Oberste Bundesbehörde/Einrichtung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz als oberste Bundesbehörde