Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (G-SIG: 10020199)
<strong>Bezug:</strong> BVerfG Entscheidung vom 15.12.83 (1 BvR 209/83 u.a.) Gesetzentwurf ähnlicher Materie wurde bereits in der 8.WP eingebracht (BT Drs. 8/3703, s.a. GESTA/8.WP/S.717) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung zahlreicher Paragraphen des BDSG betr. Einführung der unentgeltlichen Auskunft sowie eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs, Erhöhung der Transparenz der Datenverarbeitung, Verbesserung der Rechtsstellung der Kontrollinstanzen und Erweiterung ihrer Befugnisse, Einführung von Sondervorschriften für die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten. Durch das Gesetz entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Auskunfterteilung/Einführung der unentgeltlichen Auskunft im Bundesdatenschutzgesetz * Schadenersatz/Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs im Bundesdatenschutzgesetz * Datenverarbeitung/Erhöhung der Transparenz der Datenverarbeitung * Datenschutzbeauftragter/Verbesserung der Rechtsstellung der Kontrollinstanzen und Erweiterung ihrer Befugnisse * Personenbezogene Daten/Einführung von Sondervorschriften für die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten * Datenschutzgebührenordnung/Aufhebung der Datenschutzgebührenordnung vom 22.12.1977 * Datenschutzveröffentlichungsordnung/Aufhebung der Datenschutzveröffentlichungsordnung vom 3.8.1977 * Betriebsrat/ Einführung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Personalinformationssystemen * Mitbestimmung/Einführung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Personalinformationssystemen