Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
<span>Erweiterung der Informations- und Auskunftsansprüche Betroffener gegenüber geschäftsmäßig bonitätsrelevante Daten über Unternehmen oder Privatpersonen sammelnden Auskunfteien, Auskunftsanspruch auch hinsichtlich der im Scoringverfahren genutzten Datenarten, Anspruch auf jährliche kostenfreie Selbstauskunft, Präzisierung der Regelungen über Sperrung von Daten;<br /> Einfügung §§ 28a und 28b sowie Änderung versch. §§ Bundesdatenschutzgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>redaktionelle Änderungen sowie Klarstellungen zum Scoringverfahren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, Nachberichtspflicht der Auskunfteien, Gewährleistung aktueller und richtiger Datenbestände, Mitteilung an die Betroffenen über die Bedeutung des individuellen Scoringwertes, Aufnahme eines Bußgeldtatbestandes bei Verstößen gegen die Nachberichtspflicht</span><br /> </span>