Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Verbesserung des Datenschutzes bei Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Unternehmen: Klarstellung und Verschärfung von Pflichten der Unternehmen und Rechte Betroffener betr. flächendeckende bildliche Erfassung ganzer Straßenzüge und Veröffentlichung der georeferenzierten Daten im Internet;<br /> Änderung §§ 28, 29 und 43 sowie Einfügung §§ 33a Bundesdatenschutzgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Neufassung durch BR-Beschluss:</strong> unter Beibehaltung der ursprünglichen Regelungsziele Zusammenfassung der Regelungen betr. Erhebung und Verarbeitung großräumig erfasster Straßenansichten und sonstiger Geodaten in einem eigenen Paragrafen bei Ausweitung des Anwendungsbereiches, weitere Pflichten der verantwortlichen Stelle im Widerspruchsfalle;<br /> Zusätzliche Einfügung § 30b und erneute Änderung § 43 bei Verzicht auf Änderung §§ 28, 29 sowie Einfügung § 33a Bundesdatenschutzgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> Bezug: Projekte "City Server" (Tele-Info-Verlag) und "Google Street View" (Internetdienst Google)