Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 14019484)
<b>Inhalt:</b> Einfügung § 19a Bundesbesoldungsgesetz: Ermächtigung der Länder, für die Eingangsämter des gehobenen und höheren Dienstes die Grundgehälter befristet zu senken. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landesbeamter/Senkung der Grundgehälter in Eingangsämtern