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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-192135

Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 10020464)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983; 3. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (vgl. BT Drs. 10/2883, s.a. O08) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des Rechts der Hochschullehrer auf eine amtsangemessene Amtsbezeichnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983: Kennzeichnende Zusätze für die Amtsbezeichnungen der Professoren, an wissenschaftlichen Hochschulen und Kunsthochschulen zur Unterscheidung von denen der Professoren an Fachhochschulen, Wegfall der Ämter des Hochschulassistenten in Besoldungsgruppe C1 und des Professors in Besoldungsgruppe C2 an wissenschaftlichen Hochschulen, Schaffung folgender neuer Ämter: "Wissenschaftlicher Assistent", "Künstlerischer Assistent", "Oberassistent", "Oberingenieur" und "Hochschuldozent". Dem Bund entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Amtsbezeichnung "Professor" wird auf vier unterschiedliche Bezeichnungen aufgefächert. Die Verordnungsermächtigung zur Regelung einer Lehrzulage (Par. 44 Bundesbesoldungsgesetz) wird geändert. Die Prüfungsvergütung kann auch an Mitarbeiter gewährt werden. Durch Ergänzungen im Beamtenversorgungsgesetz und Soldatenversorgungsgesetz werden die Leistungen bei Dienstunfällen verbessert. Das Hochschulrahmengesetz wird an das Bundeserziehungsgeldgesetz angepaßt. Der Gesetzentwurf erhält eine Neufassungsermächtigung. Durch die Änderung der Dienstunfallversorgung entstehen dem Bund Kosten in Höhe von ca. 0,5 Mio DM jährlich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Amtsbezeichnung * Bundesverfassungsgericht/Anpassung des Rechts der Hochschullehrer auf eine amtsangemessene Amtsbezeichnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983 * Hochschullehrer/Anpassung des Rechts der Hochschullehrer auf eine amtsangemessene Amtsbezeichnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29.6.1983