Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 00020110)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf z.T. gleicher Materie siehe B10 <br><br><b>Inhalt:</b> Wiedereinführung des Anspruchs auf Besoldung für Soldaten auf Zeit gem. § 76a Übergangsvorschrift, Erhöhung der Stellenzulage für Luftfahrzeugführer und Kampfbeobachter von monatlich 250 auf 450 DM gem.Neufassung der Vorbemerkung Nr.6 Abs.1 Nr.1 zu den Bundesbesoldungsordnungen A u.B. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Besoldung/Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes * Soldat auf Zeit/Wiedereinführung des Anspruchs auf Besoldung für Soldaten auf Zeit für zunächst 2 Jahre gem. § 76a BBesG * Pilot/Erhöhung der Stellenzulage für Luftfahrzeugführer und Kampfbeobachter von monatlich 250 auf 450 DM gem. Neufassung der Vorbemerkung Nr.6 Abs.1 Nr.1 zu den Bundesbesoldungsordnungen A u.B * Stellenzulage/Erhöhung der Stellenzulage für Luftfahrzeugführer und Kampfbeobachter von monatlich 250 auf 450 DM gem Neufassung der Vorbemerkung Nr.6 Abs.1 Nr.1 zu den Bundesbesoldungsordnungen A u.B