Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Erleichterung des Personalwechsels zwischen deutschem öffentlichen Dienst und supranationaler Organisation, Möglichkeit der Versetzung in das Eingangsamt einer niedrigeren Laufbahn betr. Vermeidung einer Ruhestandsversetzung bei Dienstunfähigkeit, gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Personalakten an Dienstleistungszentren sowie Datenübermittlung in Beihilfeverfahren, Abgeltung krankheitsbedingt offenen Erholungsurlaubanspruchs nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, Anwendung ausschließlich neuen Rechts auf gerichtliche Disziplinarverfahren; redaktionelle Bereinigungen, Beseitigungen von Redaktionsversehen und Klarstellungen;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ Bundesbeamtengesetz, Änderung § 7a und wiederholte Änderung Anlagen I und IX Bundesbesoldungsgesetz, Neufassung § 10 Erholungsurlaubsverordnung, Änderung versch. §§ und Neufassung § 8 Altersgeldgesetz sowie Änderung § 85 Bundesdisziplinargesetz, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2013 betr. Entschädigung für entgangenen Urlaub bei Eintritt in den Ruhestand (C-337/10) ; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 betr. Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte (2 C 10.12)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einzeländerungen in den Bereichen versorgungslastenteilungsrechtliche Folgen bei einem doppelten Beamtenverhältnis und Fortdauer des Bundesbeamtenverhältnisses nach einem Personalwechsel vom Bund zu einem anderen Dienstherren;<br /> Erneute Änderung §§ 31 und 113 Bundesbeamtengesetz