Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (G-SIG: 10020245)
<b>Bezug:</b> Identischer Gesetzesantrag von Hessen siehe O07 Siehe auch O01 und O09 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 15 des BAföG: Ausdehnung der Förderung für Schüler von Abendgymnasien und Kollegs auf den Ferienmonat August. Die jährlichen Mehrausgaben des Bundes belaufen sich auf ca. 5 Mio DM pro Jahr, bei den Ländern auf ca. 2 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abendgymnasium * Kollegstufe