Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (... BAföGÄndG) (G-SIG: 15019319)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch K011<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Vereinfachung und transparentere Gestaltung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: Ersetzung von Detailregelungen durch stärker pauschalierende Vorschriften, u.a. beim Fachrichtungswechsel, pauschalierte Berücksichtigung von Wohnnebenkosten und Krankenversicherungskosten, Vereinfachungen bei den Zuständigkeitsregelungen und im Verwaltungsverfahren, Abschaffung von Sonderregelungen für Auszubildende im grenznahen Bereich, Senkung der förderungsrechtlichen Altersgrenze von bisher 30 Jahren auf 27 Jahre, Ausgleichsleistungen in Form von verzinslichen Bankdarlehen bei Zahlungsunwilligkeit der Eltern. Die Verwaltungskosten im BAföG-Bereich lassen sich um ca. 10 % reduzieren. Bei der Pauschalierung der Förderleistungen gleichen sich Mehr- und Minderaufwand in etwa aus.