Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG)
Gewährung höherer Leistungen für die Unterkunft nicht bei den Eltern wohnender Studierender an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen: Erhöhung des pauschalen Betrages für Mietkosten auf 300 €, Einführung eines nachweisabhängigen Erhöhungsbetrags für nicht enthaltene Heizkosten, Anpassung der Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Förderberechtigten;<br /> Änderung §§ 13 und 13a Bundesausbildungsförderungsgesetz