Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (G-SIG: 11020077)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch I02 und B11<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung versch. §§ BSeuchG betr. AIDS-Bekämpfung: Normierung zusätzlicher Maßnahmen, Präzisierung bestehender Eingriffsmöglichkeiten, Einführung einer anonymen Laborberichtspflicht, namentliche Meldung uneinsichtiger Infizierter und Kranker, gesetzliche Festschreibung bisher möglicher Einzelfallanordnungen und Schaffung einer Rechtsgrundlage für die HIV-Untersuchung bei Freiheitsentziehung; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> AIDS (Krankheit)/Änderung und Ergänzung versch. §§ des Bundes- Seuchengesetzes betr. AIDS-Bekämpfung * Laboratorium/Einführung einer anonymen Laborberichtspflicht über AIDS-Untersuchungen * Meldepflicht/Namentliche Meldung uneinsichtiger AIDS-Kranker * Justizvollzugsanstalt/HIV-Untersuchung bei Freiheitsentziehung * Strafgefangener/HIV-Untersuchung bei Freiheitsentziehung