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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-188392

Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (G-SIG: 10020191)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch B20, B24 und B32 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 17 Abs. 2 BImSchG: Verminderung der Emissionen genehmigter Altanlagen durch Einführung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anstelle des Gesichtspunkts der wirtschaftlichen Vertretbarkeit; Berücksichtigung der Menge und Gefährlichkeit der Emissionen und der Dauer des Betriebs der Anlage neben den wirtschaftlichen Auswirkungen bei nachträglichen Anforderungen an veraltete Anlagen. Durch das Gesetz entstehen Bund und Ländern unmittelbar keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Luftreinhaltung * Emission * Gefährlicher Stoff * Genehmigungsbedürftige Anlage * Altanlage (Industrieanlage)