... Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Beschränkung von Einwendungserhebungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf die betroffene Öffentlichkeit sowie Festlegung der Entscheidung über die Durchführung oder den Wegfall eines Erörterungstermins innerhalb eines Montas nach Ablauf der Einwendungsfrist;<br /> Änderung §§ 10 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie versch. §§ Verordnung über das Genehmigungsverfahren