... Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Beseitigung der Ungleichbehandlung der Geräuscheinwirkungen durch Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Ballspielplätzen einerseits und von ausschließlich durch Kinder genutzte Sportanlagen im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung andererseits;<br /> Änderung § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz