Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes (G-SIG: 11020326)
<b>Europäische Impulse:</b> EG-Richtlinie vom 22.6.87 zur Änderung der Richtlinie 80/390/EWG zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist (ABl Nr. 2185 S. 81 - 87/345/EWG -) <br><br><b>Inhalt:</b> Stärkung des Finanzplatzes Deutschland durch Anpassung des Börsengesetzes an die weitere Verflechtung der internationalen Finanzmärkte und an die technische Entwicklung, Umsetzung der EG- Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Börsenzulassungsprospekte in deutsches Recht: Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gründung einer deutschen Terminbörse, Stärkung der Funktion der Kursmakler und der freien Makler durch Verbesserung der Börsenaufsicht und durch Maßnahmen zur Absicherung der erhöhten Risiken, Notierung von Wertpapieren in ausländischer Währung oder in einer Rechnungseinheit, Verzicht auf die physische Anwesenheit der Börsenteilnehmer, Vereinfachung des Zulassungsverfahrens für Wertpapiere, die bereits an einer Börse im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedstaat zugelassen sind. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Unterstellen des Kaufmanns unter eine gesetzliche Banken- oder Börsenaufsicht bei Börsentermingeschäften zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten, Verkürzung der Dreijahresfrist für die Information privater Anleger über die Risiken von Börsentermingeschäften nach der ersten Unterbringung auf ein Jahr, danach Beibehaltung des Dreijahreszeitraums, Maßnahmen zur Sicherstellung der Aktualität der Börsenzulassungsprospekte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzmarkt/Stärkung des Finanzplatzes Deutschland durch Änderung des Börsengesetzes * Börsenhandel/Anerkennung von Börsenzulassungsprospekten in der EG * Terminhandel/Einrichtung einer Terminbörse durch Änderung des Börsengesetzes * Makler/ Verbesserung der Börsenaufsicht für Kurs- und freie Makler * Börsenaufsicht/Verbesserung der Börsenaufsicht * Wertpapier/ Notierung in ausländischer Währung, Zulassungsvereinfachung * Rechtsangleichung in den EG/Umsetzung der EG-Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Börsenzulassungsprospekte