... Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes
Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltung und -verkürzung im Finanzmarktbereich durch Anpassung der börsenrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen; Ermöglichung vollumfänglicher Datenübermittlung insbes. von Börsen und Finanzaufsichtsbehörden der Länder an Finanzbehörden, Streichung bisheriger Hürden wie des zwingenden öffentlichen Interesses und der Steuerstraftat;<br /> Änderung § 10 Börsengesetz<br /> <br /> <strong>Redaktionelle Anpassung im BR: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Verschwiegenheitspflicht nach dem Börsengesetz)<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 89/22 GESTA 20. WP D009