Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes
Reform des Börsengesetzes von 1896 und Anpassung an verfassungsrechtliche und gesellschaftspolitische Erfordernisse: Bundeseinheitliche Neuregelung der Vorschriften über die Börsenorganisation und die Zulassung zur Teilnahme an Börsenhandel; Konkretisierung der Zulässigkeit von Eigengeschäften der Kursmakler und Neufestlegung der Kompetenz für die Festsetzung der Kursmaklergebühren; Anpassung der Strafvorschriften an die Strafrechtsentwicklung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen, insbesondere Einzelweisungsbefugnis des Bundes zur vorübergehenden Schließung von Devisenbörsen, Entfallen der Straf- und Bußgeldvorschriften wegen bereits erfolgter Aufnahme in das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch<br /> Bezug: GESTA C014