... Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes
Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltung und -verkürzung im Finanzmarktbereich durch Anpassung der börsenrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen; Ermöglichung vollumfänglicher Datenübermittlung insbes. von Börsen und Finanzaufsichtsbehörden der Länder an Finanzbehörden, Streichung bisheriger Hürden wie des zwingenden öffentlichen Interesses und der Steuerstraftat;<br /> Änderung § 10 Börsengesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 435/21 in der Fassung BR-Drs 435/21 (Beschluss) (GESTA 19. WP D112)