Gesetz zur Änderung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes (G-SIG: 12020688)
<b>Inhalt:</b> Übernahme der §§ 31a und 31b Binnenschiffsverkehrsgesetz in das Binnenschiffahrtsaufgabengesetz: Überwachung der festgesetzten Mindest-/Höchstfrachten und Nebenbedingungen für den Wechselverkehr gem. den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Donauanliegerstaaten und Polen geschlossenen bilateralen Schiffahrtsabkommen; Änderung § 6 Binnenschiffahrtsaufgabengesetz. Der Bundeshaushalt wird mit geringfügigen Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Donauschiffahrt/Überwachung der Vereinbarungen über Frachten und Nebenbedingungen in der Donauschiffahrt * Binnenschiffsverkehrsgesetz/Übernahme der §§ 31a und 31b Binnenschiffsverkehrsgesetz in das Binnenschiffahrtsaufgabengesetz