Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes
Verbesserung der Lage selbständiger bildender Künstler und Förderung der zeitgenössischen Kunst: Befreiung von Kunstgegenständen bei der steuerlichen Erfassung sonstigen Vermögens;<br /> Änderung § 110 Absatz 1 Nr. 12 Bewertungsgesetz