... Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (G-SIG: 13020202)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch M001, M024 und M047<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 29 und 31a Betäubungsmittelgesetz: Straflosigkeit des Betriebes von staatlich anerkannten Drogenberatungsstellen, in denen auch Betäubungsmittel konsumiert werden sowie Strafverzicht bei konsumbegleitenden Verhaltensweisen in diesen Einrichtungen<br /> <br /> Wegfall der Änderung von § 31a durch BR-Beschluß. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Drogenberatung/Regelung des Drogenkonsums in Drogenberatungsstellen * Drogenabhängiger/Regelung des Drogenkonsums in Drogenberatungsstellen