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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-116043

Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (G-SIG: 14019902)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22.Juni 2001 (BT Drs 14/ 6352), Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach zur Ausbildung Beschäftigte nicht zur Belegschaft des Ausbildungsbetriebes gehören und keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Interessenvertretung für Jugendliche in außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, insbesondere in Einrichtungen, die lediglich einen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb nachahmen; Einfügung der §§ 18a und 18b sowie Änderung § 49 Berufsbildungsgesetz, Änderung §§ 2a, 10 und 83 sowie der Anlage 1 Arbeitsgerichtsgesetz. Es entstehen nicht quantifizierbare Kosten unterhalb von 3 Mio. Euro pro Jahr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung §§ 2a, 10 und 83 sowie Anlage 1 ArbGG betr. Berufsbildungsgesetz * Außerbetriebliche Berufsausbildung/ Regelung der Interessenvertretung bei außerbetrieblicher Berufsausbildung * Mitbestimmung/Regelung der Interessenvertretung bei außerbetrieblicher Berufsausbildung * Jugend- und Auszubildendenvertretung/Regelung der Interessenvertretung für Jugendliche in der außerbetrieblichen Berufsausbildung