Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung (G-SIG: 11020349)
<b>Inhalt:</b> Ergänzung von § 48 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42b Handwerksordnung: Ermöglichung einer Berufsausbildung unterhalb der Ebene anerkannter Ausbildungsberufe für leistungsgeminderte, jedoch nicht behinderte Jugendliche. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Handwerksordnung/Ergänzung § 42b HandwO betr. Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher * Berufliche Bildung/Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher * Bildungsschwacher/Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher * Jugendberufshilfe/Ausbildung leistungsgeminderter Jugendlicher