Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes (G-SIG: 00020299)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 19,28 und 31 des Berlinförderungsgesetzes: Ausdehnung der Investitionszulage von 25 v.H auf Wirtschaftsgüter, die der Datenverarbeitung dienen sowie verstärkte Förderung fernabsatzorientierter Dienstleistungsbetriebe ab 1.1.1979, Erhöhung des Kinderzuschlags auf monatlich 49,50 DM ab 1.1.1980. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Umsatzsteuervergünstigung für in Berlin hergestellte Filme wird von 4,5 v.H. auf 6 v.H. erhöht. Die Branntweinpräferenzen werden angepaßt, ebenso die für Zinnfertigprodukte. Ausdehnung der degressiven Gebäudeabschreibung auf die Anschaffungs- und Modernisierungskosten. Die Kosten belaufen sich auf 65 Mio DM, ab 1980 wegen des erhöhten Kinderzuschlags auf 190 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Elektronische Datenverarbeitung/Förderung der Datenverarbeitung in Berliner Fertigungsbetrieben durch Ausdehnung der Investitionszulage von 25 v.H. gem. Berlinförderungsgesetz auf Wirtschaftsgüter, die der Datenverarbeitung dienen, ab 1.1.1979; besondere Förderung fernabsatzorientierter Dienstleistungsbetriebe * Investitionszulage/ Förderung der Datenverarbeitung in Berliner Fertigungsbetrieben durch Ausdehnung der Investitionszulage von 25 v.H. gem. Berlinförderungsgesetz auf Wirtschaftsgüter, die der Datenverarbeitung dienen, ab 1.1.1979; besondere Förderung fernabsatzorientierter Dienstleistungsbetriebe * Dienstleistungsgewerbe/Förderung der Datenverarbeitung in Berliner Fertigungsbetrieben durch Ausdehnung der Investitionszulage von 25 v. H. gem. Berlinförderungsgesetz auf Wirtschaftsgüter, die der Datenverarbeitung dienen, ab 1.1.1979; besondere Förderung fernabsatzorientierter Dienstleistungsbetriebe * Kinderzuschlag/ Erhöhung des Kinderzuschlags gem. Berlinförderungsgesetz auf monatlich 49,50 DM ab 1.1.1980