Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
<span>Bei Aufrechterhaltung des Zugangs zum Recht für einkommensschwache Bürger durch Beratungshilfe Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen, Verfahrensänderungen betr. Erfassung und Prüfung der Bewilligungsvoraussetzung, Verbesserung der Informationsmöglichkeit über andere Hilfemöglichkeiten, Anpassung und Differenzierung der Eigenbeteiligung, Einführung eines Rechtsbehelfes der Staatskasse;<br /> <span>Änderung mehrerer §§ Beratungshilfegesetz sowie Änderung §§ 44, 47 und Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) sowie Einfügung § 62 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br /> </span></span><br /> <span>In den Haushalten der Bundesländer werden erhebliche Einsparungen erwartet.</span>