Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
Bei Aufrechterhaltung des Zugangs zum Recht für einkommensschwache Bürger durch Beratungshilfe Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen, Verfahrensänderungen betr. Erfassung und Prüfung der Bewilligungsvoraussetzung, Verbesserung der Informationsmöglichkeit über andere Hilfemöglichkeiten, Anpassung und Differenzierung der Eigenbeteiligung, Einführung eines Rechtsbehelfes der Staatskasse;<br /> Änderung mehrerer §§ Beratungshilfegesetz sowie Änderung §§ 44, 47 und Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) sowie Einfügung § 62 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des bereits in der 16. Wahlperiode eingebrachten Gesetzesantrags auf BR-Drs 648/08, der im Bundestag seinerzeit nicht beraten wurde (s. GESTA 16. WP C167)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Änderung durch BR-Beschluss:</span> Verzicht auf Verpflichtung zur Führung von Listen betr. anderweitige Hilfeangebote;<br /> Erneute Änderung § 1 Beratungshilfegesetz<br /> Siehe auch GESTA C129