Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (G-SIG: 12020237)
<b>Inhalt:</b> Versorgungslastenaufteilung zwischen abgebendem und aufnehmendem Dienstherrn beim Einsatz erfahrener Beamter in den neuen Bundesländern, Personenkreis: Beamte ab vollendetem 50. Lebensjahr und Beamte, die zwischen dem 3.10.1990 und dem 31.12.1992 versetzt wurden; Einfügung der §§ 107a bis 107c Beamtenversorgungsgesetz. Die Kosten, die als Aufbauhilfe für die neuen Bundesländer anzusehen sind, können derzeit nicht verifiziert werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Verlängerung des Zeitraums der Versetzung auf den 31. Dezember 1993, Einbeziehung der Soldaten in die Regelung; Änderung § 73 Bundesbesoldungsgesetz sowie Änderung § 92a und Einfügung der §§ 92b und 92c Soldatenversorgungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versorgung/Versorgungsregelung beim Beamteneinsatz im Beitrittsgebiet * Neue Bundesländer/Versorgungsregelung beim Beamteneinsatz im Beitrittsgebiet * Soldat/Versorgungsregelung bei Übernahme in ein Dienstverhältnis in den neuen Bundesländern * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 73 BBesG betr. Versorgungsregelung * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 92a und Einfügung der §§ 92b und 92c SVG betr. Versorgungsregelung bei Übertritt in die neuen Bundesländer