Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Wechselseitige Anpassungen und Präzisierungen im Beamtenrecht von Ländern/Kommunen und dem des Bundes: Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Beamtenstatus auch bei Wegfall einer der zugelassenen ausländischen Staatsangehörigkeiten, Vorrang anderweitiger Verwendung bei Dienstunfähigkeit vor Versetzung in den Ruhestand, Klarstellungen zu Rechtsstellung und statusprägenden Pflichten (Folgepflicht aus organisatorischen Veränderungen, Gemeinwohlorientierung als dienstliches Leitziel, Anspruch auf nachträglicher Verschriftlichung mündlicher Anordnungen bei Gefahr im Verzug), redaktionelle Änderungen und Klarstellungen;<br /> Änderung §§ 22, 26, 34 und 35 sowie weiterer §§ Beamtenstatusgesetz und §§ 60 und 63 sowie weiterer §§ Bundesbeamtengesetz<br /> <br /> Bezug: Beschlüsse des Arbeitskreises VI der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 26. Oktober 2017 und 26. April 2018 betr. Brexit<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes); Verlängerung der zur Bewältigung der stark gestiegene Zahl von Asyl- und Schutzsuchenden in Deutschland 2015 befristet eingeführten Besoldungsregelungen bei Flüchtlingsbetreuung bis zum 31. Dezember 2023 (Stellenzulage bei Verwendung im BAMF, Zuschläge für Ruhestandsbeamte bei Wahrnehmung besonderer Aufgaben einschl. Anrechnungsregelungen, wöchentliche Reisebeihilfe für Familienheimfahrten)<br /> Zusätzliche Änderung § 107d Beamtenversorgungsgesetz, § 7b und Anlage 1 Bundesbesoldungsgesetz, § 10 Trennungsgeldverordnung, § 8h Wehrsoldgesetz sowie § 104 Soldatenversorgungsgesetz