Gesetz zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (G-SIG: 14019220)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 13 und 14 Beamtenrechtsrahmengesetz: Zulassung von Fachhochschulabsolventen geeigneter Fachrichtungen mit Promotion zum Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fachhochschule/Zulassung von Fachhochschulabsolventen mit Promotion zum höheren Dienst * Höherer Dienst/Zulassung von Fachhochschulabsolventen mit Promotion zum höheren Dienst * Promotion/Zulassung von Fachhochschulabsolventen mit Promotion zum höheren Dienst