Gesetz zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (G-SIG: 14019064)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 14 Beamtenrechtsrahmengesetz: Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für die Lehrämter des höheren Dienstes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vorbereitungsdienst/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für Lehrämter des höheren Dienstes * Lehrer/Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für Lehrämter des höheren Dienstes