Gesetz zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) (G-SIG: 14019623)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 29 Beamtenrechtsrahmengesetz: Reaktivierung von bereits wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzter Beamter nach Wiedererlangung der Dienstfähigkeit zur Umsetzung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Versorgung".<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Änderung § 26a Abs. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz: Streichung der Altersgrenze für begrenzt dienstfähige Beamte. Durch die Arbeitsleistung der reaktivierten Beamten werden Versorgungskosten eingespart.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ruhestand/Reaktivierung im Ruhestand befindlicher Beamter nach Rehabilitation * Rehabilitation/Reaktivierung im Ruhestand befindlicher Beamter nach Rehabilitation * Begrenzte Dienstfähigkeit/ Reaktivierung im Ruhestand befindlicher Beamter nach Rehabilitation