Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs - § 246 - (G-SIG: 15019072)
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 14. WP auf BT Drs. 14/7083 unter dem Titel "Gesetz zur Regionalisierung der baurechtlichen Begünstigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft und von Konversionsmaßnahmen im Außenbereich" eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht mehr beraten wurde (s. GESTA 14. WP 2b-J039) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 246 Baugesetzbuch: Einführung einer Ermächtigung für die Länder, in den Fällen des § 35 Abs. 4 (Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude, Konversionsmaßnahmen bei ehemaligen militärischen Liegenschaften) abweichende Regelungen zu schaffen. Den Ländern entstehen keine zusätzlichen Kosten.