Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs - § 22a (G-SIG: 12020414)
<b>Bezug:</b> Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (Az: GmS-OGB 1/92) Der Gesetzentwurf ist weitgehend textidentisch mit dem vom Land Hessen auf Drs 665/92 beim BR eingebrachten Gesetzesvorhaben L10 Siehe auch C42 und C59 <br><br><b>Inhalt:</b> Siebenjähriges Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit Problemen bei der Wohnungsversorgung, Gültigkeit des Umwandlungsverbots nur für Gebäude, die vor 1990 fertiggestellt worden sind, Umwandlung nur noch in Ausnahmefällen; Änderung § 22 Baugesetzbuch. Keine Kostenangabe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mietwohnung/Sicherung des Bestandes an Mietwohnungen * Wohnungseigentum/Siebenjähriges Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen