Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (G-SIG: 13020519)
<b>Inhalt:</b> Förderung der vermehrten Ausweisung von Wohnbauland an den Bedarfsschwerpunkten der Wohnungsnachfrage durch Einführung des Planungswertausgleichs: Entrichtung eines Ausgleichsbetrags des Eigentümers eines Grundstücks für planungsbedingte Bodenwertsteigerungen an die Gemeinde, Übernahmeverpflichtung der Gemeinde bei Abgabe von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ohne Zahlung eines Ausgleichsbetrages, Zweckbindung der Einnahmen aus dem Planungswertausgleich für Ausgaben zur Entwicklung des Baugebietes; Einfügung der §§ 28a bis c und 245c in das Baugesetzbuch. Bund und Ländern entstehen durch den Vollzug des Gesetzes keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen für die Gemeinden übersteigen die durch erhöhten Verwaltungsaufwand anfallenden Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Planungswertausgleich/Einführung eines Planungswertausgleichs (§§ 28a bis c BauGB) * Bauland/Vermehrte Ausweisung von Wohnbauland